Praktische Informatik - Medieninformatik und Multimedia-Systeme
McLaw - Mobile Commerce and Law
Projektmitarbeiter
Mobile Kommunikationsgeräte durchdringen alle Bereiche des Lebens. Neben Telefonie, Spielen und Informationsbeschaffung gewinnt der M-Commerce, also der Handel auf mobilen Geräten, immer mehr an wirtschaftlicher Bedeutung. Denn die Zugangskosten zum mobilen Internet sind erheblich gesunken und der Verbreitungsgrad von Mobiltelefonen ist noch deutlich höher als der von PCs.
Der Einkauf über das Handy ist jedoch mit rechtlichen Problemen behaftet, die seiner Verbreitung ernsthaft im Weg stehen können. Aus Gründen des Verbraucherschutzes treffen den Anbieter zahlreiche gesetzliche Informationspflichten, die er gegenüber dem Kunden in klarer und verständlicher Weise zu erfüllen hat. AGB werden nur einbezogen, wenn dem Kunden die Möglichkeit verschafft wird, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Der Kunde muss also in die Lage versetzt werden, umfangreiche Textmengen von bis zu 20.000 Zeichen am Handydisplay zu lesen und zu verstehen. Das ist auch mit den größeren Displays aktueller mobiler Endgeräte (ca. 200 Zeichen) nicht zumutbar möglich und wird auch in Zukunft nicht allein durch höhere Displayauflösungen möglich werden.
Das von der DFG geförderte Forschungsprojekt "Mobile Commerce and Law" (McLaw) untersucht Möglichkeiten, beim M-Commerce die Belange des Verbraucherschutzes mit den Interessen des Handels in Einklang zu bringen. Das Projekt wird von der Universität Oldenburg in Kooperation mit OFFIS Institut für Informatik durchgeführt und ist ein interdisziplinäres Forschungsprojekt zwischen der Informatik und den Rechtswissenschaften. Allein die enge interdisziplinäre Verkopplung der technischen und rechtlichen Forschungsarbeiten hat die bisherigen Projektergebnisse ermöglicht.
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Damit die Pflichtinformationen auch im M-Commerce die gesetzlichen Anforderungen "zumutbar" und "leicht und verständlicher" erfüllen, wurde ein Gesetzesänderungsvorschlag zur Reduktion der Inhalte auf die wesentlichen Bestandteile erarbeitet. Durch Erkennung des Browsers mit Hilfe der User-Agent-Profiles Datenbank WURFL können diese Texte dann optimal an das Display des mobilen Gerätes angepasst werden.
AGB-Abgleich
Für das Problem der Einbeziehung von AGB im mobilen Handel ist ein Verfahren entwickelt worden, bei dem elektronisch ermittelt wird, ob AGB eines Anbieters mit den voreingestellten AGB-Präferenzen eines Kunden in Einklang stehen. Damit kann ein Händler weiterhin seine AGB in den Vertrag einbeziehen und der Kunde kann während des Kaufvorgangs auf die manuelle Prüfung der AGB verzichten.
Der Abgleich erfolgt auf einem zentralen Server, wo Kunden ihre AGB-Präferenzen und Händler ihre AGB gespeichert haben. Vergleichbar mit Online-Payment-Systemen meldet sich der Kunde beim Kaufvorgang am AGB-Server an und bekommt die Bestätigung, dass seine Präferenzen mit den AGB des Händlers übereinstimmen. Diese Bestätigung wird zum Abschluss des Kaufvorgangs an den Händler übermittelt, damit dieser rechtssicher die AGB in den Kaufvertrag einbeziehen kann.


